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  1. Allgemeines 

    Alle angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche im Internet eingesehen werden können. 

  2. Geltungsbereich 

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Parkplätzen, sowie die optionale Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände zum Flughafen Hamburg, bzw. seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Soweit nicht schriftlich vereinbart finden keine Abweichungen statt. 

  3. Geltungsbereich 

    Vertragspartner sind wir und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Der Vertrag kommt per online Buchung zwischen Kunde und uns zustande, sobald eine schriftliche Buchungsbestätigung in der Regel per E-Mail von uns versandt wurde. Ein Vertrag kommt spätestens nach abstellen eines Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände zustande. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er uns gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden weiterzuleiten. Der Kunde verpflichtet sich, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen. 

  4. Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände 

    Wir sind verpflichtet, die im Rahmen der AGB vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Vertrag beinhaltet sind die Vermietung eines oder mehrerer Stellplätze für Kraftfahrzeuge (nur PKW) sowie optional der Shuttleservice zum bzw. vom Flughafen Hamburg zu den hier genannten Bedingungen und evtl. sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Das Betriebsgelände ist in der Regel beleuchtet und videoüberwacht. Wir übernehmen keine Obhut, keine Haftung oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Nach dem Erhalt einer Bestätigung ist der Kunde berechtigt sein Fahrzeug im gebuchten Zeitraum auf dem Betriebsgelände zu parken, optional zum Flughafen Hamburg gebracht zu werden und nach Rückankunft wieder abgeholt zu werden (jeweils nur 1- Hin, 1 Rückfahrt). Nach dem Parkvorgang ist der Kunde verpflichtet das geparkte Fahrzeug ordnungsgemäß und verkehrsüblich zu sichern. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag haben wir ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Wir sind ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn z.B.: der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist, ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank), das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde, sowie ein abgestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde. Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung StVO, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden. Auf dem Parkgelände darf maximal im Schritttempo gefahren werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, das jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Wir sind berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig zu entfernen. Wir behalten uns vor, bei einer Blockierung eines zusätzlichen Parkplatzes diesen gesondert in Rechnung zu stellen. Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der PKW oder bei Abholung und der Ausfahrt ist Folge zu leisten. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von Ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen und oder aufzufüllen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll oder andere Gegenstände auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls sind wir berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Hamburg. Auch hierbei ist den Anweisungen unserer Mitarbeiter und Erfüllungshilfen Folge zu leisten. Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt. 

  5. Entgelt & Bezahlung 

    Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Wir sind berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit, hat mehr als einen Parkplatz in Anspruch genommen oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für die gebuchten Stellplätze und sonstige Leistungen muss im Voraus auf unserem Konto eingehen. Der Bar-Zahler ist hiervon ausgenommen. Die Preise sind inkl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir können die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern. 

  6. Rücktritt und Schadenersatz 

    Wir räumen dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Stornierungen bis 24Stunden vor dem gebuchten Ankunftszeitpunkt sind kostenfrei. Ein Nichterscheinen, ohne vorherige Stornierung, hat am Parkplatz hat keine Gutschrift zur Folge und der vereinbarte Buchungsbetrag entspricht der Stornogebühr. Wird die Buchung auf Kundenwunsch vor Leistungsbeginn geändert, geschieht dies kostenlos. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsabschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis unsererseits, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

  7. Haftung / Haftungsausschluss 

    Wir haften für alle durch uns, unsere Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde uns bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte frei. Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen des Parkplatzes zu melden, geschieht das nicht, entbindet der Kunde uns von jeglicher Haftung. Wir haften nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Sportausrüstung oder ähnlich). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Wir sind mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Hamburg befördern zu lassen. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Gegenstand des Vertrages womit Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen ausgeschlossen sind. Weiterhin sind Ersatzansprüche durch verspätete Ankunft auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen. Der Kunde versichert, dass der Fahrer(in) des Fahrzeuges, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sowie dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt. Bei begründetem Verdacht ist einer unserer Mitarbeiter berechtigt auf Vorlage der Dokumente zu bestehen. Sind keine gültigen Dokumente vorhanden, ist der Vertrag zwischen uns und dem Kunden hinfällig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für etwaig entstandene Kosten. 

  8. Haftung des Mieters 

    Der Mieter haftet für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitperson unserer Gesellschaft oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkplatzes zu melden. Außerdem haftet der Mieter für Verunreinigungen der Parkfläche, die er schuldhaft herbeiführt. 

  • 8. 1. Online Streitigkeiten

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
    Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

  1. Datenschutz 

    Die zur Verfügung gestellten Daten werden von uns gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von uns im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Soweit dies zur Auftragsvermittlung erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen und Zahlungsinformationen, an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. 

  2. Schlussbestimmungen 

    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. 

  3. Salvatorische Klausel 

    Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. 

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: April 2019